<
988 / 1282
>
 
09.02.2017

Die Geschichte des Reifenregals: Vom Stiefmütterchen zur Erfolgsstory. Hacobau GmbH aus Hameln ist dabei.

In der Vergangenheit - insbesondere vor der Winterreifenpflicht - waren Winterreifen meist nur bei „Vielfahrern“ ein Thema. Gute Sommerreifen reichten für viele Autofahrer aus. Insofern war auch die Reifeneinlagerung von Kundenrädern kein progressives Geschäft, sondern oftmals eher lästige Pflicht. Mangels Platz wurden die Kundenreifen oftmals in freien Ecken liegend übereinander gestapelt.



Reifenlagerprodukte wie beispielsweise Reifenlagercontainer oder Reifenlagerhallen für zusätzlichen Raum zur Lagerung von Kundenrädern wurden kaum angeboten. Reifenregale wurden nur als Spezialprodukt von der Regalindustrie produziert. Diese Regale waren jedoch meistens keine speziell entwickelten Reifenregale, sondern einfache Fachbodenregale, die schlichtweg ohne Fachboden bestellt wurden.

Der Nachteil der zweckentfremdeten Fachbodenregalen lag in den scharfen Kanten. Aufgrund des enormen Gewichts der Räder waren oftmals Lagerschäden die Konsequenz. Schließlich liegen die Reifen eine ganze Saison in den entsprechenden Regalsystemen. Darüber hinaus waren viele Fachbodenregale nicht für schwere Kompletträder auf Felge ausgelegt.

Die Firma Hacobau GmbH aus Hameln erkannte bereits lange vor der Winterreifenpflicht einen Trend zur Reifeneinlagerung. Immer mehr ältere Leute bleiben mobil, Frauen fahren besser als Männer, in vielen Singlehaushalten gibt es keine Lagermöglichkeiten und insgesamt werden die Reifen immer größer und schwerer.
Aufgrund dieser Entwicklung wurden Reifencontainer und Reifenlagerhallen konzipiert und ins Lieferprogramm aufgenommen.

Die Reifenregale sind speziell für die hohen Anforderungen der Automobilbranche entwickelt, so dass Lagerschäden der Vergangenheit angehören. Unabhängig von der Traversenlänge besitzen alle Reifenregale von Hacobau GmbH eine Traglast von 150kg. Die Traversenkanten sind abgeschrägt, was eine schonende Lagerung der Kundenräder gewährleistet. Da die Reifentraversen auch nachträglich noch im 25mm Raster flexibel verstellt werden können, passt sich das Reifenregal stets den erforderlichen Radgrößen an.

Mit der Winterreifenpflicht 2010 begann der eigentliche „Hype“ zur Notwendigkeit des Angebots zur Reifenlagerung von Kundenrädern. Auch reifte bei vielen Kfz-Betrieben die Erkenntnis, dass mit der Reifeneinlagerung nicht nur Geld verdient werden kann, sondern die Reifeneinlagerung ein hervorragendes Instrument der Kundenbindung ist. Außerhalb der Wartungsintervalle erscheint der einlagernde Kunde zweimal im Jahr beim Händler. Pfiffige Autohäuser nutzen diese Chance für Ersatzteilverkäufe oder auch zur Präsentation neuer Modellreihen.

Mit falscher Bereifung im Winter unterwegs... das kann Bußgeld und Punkte in Flensburg bedeuten.
Es lohnt sich in jedem Fall in Winterreifen zu investieren, denn das ist wesentlich günstiger als ein Autoschaden oder gar verletzte Personen. Kraftfahrzeuge müssen immer an die Wetterverhältnisse angepasst sein. Seit dem 04.12.2010 sind Winterreifen in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Diese Neuregelung der Straßenverkehrsordnung StVO soll dafür sorgen, dass niemand sich oder andere gefährdet, indem er mit Sommerreifen im Winter bzw. bei winterlichen Bedingungen unterwegs ist. Konkret bedeutet das, dass Reifen mit der Kennzeichnung " M+S" („Matsch+Schnee“) bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte erforderlich sind.
Autofahrer, die im Winter mit Sommerreifen unterwegs sind, müssen mit Punkten und Bußgeldern rechnen. Inzwischen gibt es 40 Euro Bußgeld beim Fahren ohne Winterreifen und 80 Euro sowie 1 Punkt in Flensburg bei Behinderung des Straßenverkehrs. Es empfiehlt sich also in jedem Fall jedes Jahr rechtzeitig an die Umrüstung des Fahrzeugs zu denken. Des Weiteren sollten regelmäßig Luftdruck, Profiltiefe, Alter des Reifens und eventuelle Beschädigungen am Reifen kontrolliert werden.
 
Denn auch wenn es nicht ordnungswidrig ist: Wenn ein Autofahrer auf glatter oder nasser Fahrbahn ins Schleudern gerät und die Reifenprofiltiefe nicht ausreichend ist oder grenzwertig ist, dann geht es um grobe Fahrlässigkeit und der Anspruch aus der Vollkaskoversicherung kann erlöschen.

ONLINE-SHOP
Direkt bestellen